Liebe Studierende,
bald stehen wieder Wahlen der studentischen Vertreter*innen zum Studierendenrat an und dazu wollen wir euch nochmal ein paar Infos geben.
Am 15. und 16. Juni 2016 finden an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena die Wahlen der Studierendenvertretung auf der Grundlage des Thüringer
Hochschulgesetzes und der Wahlordnung des Studierendenrates der Ernst-Abbe-Hochschule Jena statt.
Studierendenrat (17 Studierende):
Wahlberechtigt und wählbar in den Studierendenrat sind die zum Termin der Wahlausschreibung (02.05.2015) an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena
immatrikulierten Studierenden aller Fachbereiche. Gasthörer sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar.
Wahlverfahren:
Die studentischen Vertreter*innen in den Gremien werden in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl unmittelbar gewählt. Jede*r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie in dem betreffenden Gremium Sitze in ihrem oder seinem Wahlbereich in der jeweiligen Mitgliedergruppe zu vergeben sind. Dabei dürfen alle Kandidaten jeweils nur eine Stimme abgeben. Für das
Wahlverfahren gilt § 9 der Wahlordnung des Studierendenrates der EAH Jena.
Hier (Wahlausschreibung_StuRa) findet ihr noch detailliertere Information vor allem zu folgenden Themen:
Wahlberechtigung/Wählbarkeit, Wählerverzeichnis, Wahlvorschläge und Wahlbekanntmachung und Durchführung der Wahl
Euer StuRa