Falls ihr es noch nicht mitbekommen habt, die Benutzungsordnung der Bibliothek wurde leicht geändert. Dies hat nun zwei Vorteile für euch:
1. „Getränke in durchsichtigen Plastikflaschen, die weder Alkohol noch Farb- oder Süßstoffe enthalten, dürfen mit in die Bibliothek gebrachten und dort getrunken werden.“ (§ 6 Abs. 6 Benutzungsordnung der Bibliothek) Kurz gesagt: Ihr könnt jetzt in der Bibliothek Wasser trinken.
2. Es ist streng verboten in den Bibliotheksräumen zu telefonieren. (§ 6 Abs. 8 Benutzungsordnung der Bibliothek) Im Vergleich zu vorher ist es euch nun, auch offiziell ;-), erlaubt euer Smartphone zu nutzen, solange ihr damit nicht telefoniert oder es sonstige Geräusche von sich gibt.