Nachdem die neuen studentischen Senatoren auf der gestrigen Senatssitzung Ihre Arbeit aufgenommen haben, gilt es nun studentischen Posten für die ständigen Senatsausschüsse sowie den Wahlvorstand der Hochschule neu zu besetzen. Aus diesem Grund möchte ich euch kurz erklären, was der Senat und die Ausschüsse sind.
Neben dem Studierendenrat (StuRa), welcher ausschließlich von Studentinnen und Studenten besetzt wird und somit das höchste rein studentsche Gremium darstellt, gibt es noch den Senat. Im Senat gibt es eine Sitzverteilung aus den Statusgruppen: Professoren, Mitarbeitern und Studenten. Der Senat stellt hierbei das höchste (interne) akademische Gremium der Hochschule da und ist maßgeblich für die akademischen Gestaltung der Hochschule verantwortlich.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben beruft der Senat sogenannte „ständige Senatsausschüsse“. Auch diese bestehen wie der Senat, aus den oben genannten Statusgruppen und werden im Fall der studentischen Vertreter einmal jährlich neubesetzt. Eine genaue Information über die Arbeit der ständigen Senatsausschüsse findet ihr hier. Der Wahlvorstand beschäftigt sich wie der Name verrät mit den Wahlen an der Hochschule und ist von studentischer Seite ebenso wichtig, um Einfluss auf die Hochschullandschaft zu nehmen.
Wichtig! Eine Besetzung der Senatsauschüsse mit Studentinnen und Studenten ist enorm wichtig, da dort viele Entscheidungen getroffen werden, die anschließend in den Senat gehen und dann bindend sind. Über die Ausschüsse habt ihr also maßgeblich die Möglichkeit euch innerhalb der Hochschule für bspw. gute Studienbedingungen und die inhaltliche Gestaltung innerhalb der Hochschule einzusetzen.
Insgesamt können in jeden dieser Ausschüsse zwei studentische Vertreter gewählt werden. Hierzu muss hier unten befindliche Wahlvorschlag ausgefüllt und beim Büro der Kanzlerin abgegeben werden. Diese Wahlvorschläge müssen zusätzlich durch ein Mitglied des Senats unterzeichnet werden. Keine Sorge, die Unterschriften zu organisieren ist kein Problem. Studentische Senatoren sind aktuell: Nina Jungk, Horst Gerhard Reglich, Melvin Brendel und Christian Händel. Zusätzlich kann Katharina Seiffarth, als beratendes Mitglied über den StuRa, eure Vorschläge gegenzeichnen.
Bitte beachten: Die Wahlvorschläge müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 6. November 12:00 Uhr beim Büro der Kanzlerin abgegeben werden. Alle Vorschläge, die nach 12:00 Uhr eingehen, sind ungültig. Kümmert euch bei Interesse daher zeitnah.
Solltet Ihr Fragen haben oder Hilfe brauchen so meldet euch sehr gerne bei uns, dann helfen wir euch bestmöglich.