Am 13. und 14. Januar 2021 findet an der Ernst-Abbe Hochschule Jena die Wahl der studentischen Vertreter*innen zum Studierendenrat sowie der Fachschaftsräte BW, SW, MT/BT, SciTec&MB, GP und WI auf Grundlage des Thüringer Hochschulgesetzes und der Wahlordnung des Studierendenrats der Ernst-Abbe-Hochschule Jena (in der Fassung vom 10.01.2018) statt. Die Wahlordnung kann im Stura-Büro sowie auf der Homepage des Studierendenrats unter StuRa Gesetze und Ordnungen eingesehen werden.

 

Formular für Vorschläge zur Wahl des Studierendenrates

Wahlvorschlags-Formular für die Wahl der Fachschaftsräte

Für die Wahl gilt dieser Terminplan.

 

In den Studierendenrat können 17 Studierende gewählt werden.

In den FSR BW können 11 Studierende des Fachbereiches Betriebswirtschaft gewählt werden.

In den FSR SW können 11 Studierende des Fachbereiches Sozialwesen gewählt werden.

In den FSR MT/BT können 11 Studierende des Fachbereiches Medizintechnik und Biotechnologie gewählt werden.

In den FSR SciTec&MB können 11 Studierende des Fachbereiches SciTec und Maschinenbau gewählt werden.

In den FSR GP können 11 Studierende des Fachbereiches Gesundheit und Pflege gewählt werden.

In den FSR WI können 11 Studierende des Fachbereiches Wirtschaftsingenieurwesen gewählt werden.

 

Wahlberechtigung und Wählbarkeit: Wahlberechtigt für den Studierendenrat sind die zum Termin der Wahlausschreibung an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena immatrikulierten Studierenden aller Fachbereiche. Wahlberechtigt für die Fachschaftsräte BW, SW, MT/BT, SciTec&MB, GP und WI sind die zum Termin der Wahlausschreibung an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena immatrikulierten Studierenden des bzw. der jeweiligen Fachbereiche. Gasthörer sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar. Alle Wahlberechtigten sind im Wählerverzeichnis eingetragen.

 

In den Studierendenrat wählbar sind die zum Termin der Wahlausschreibung an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena immatrikulierten Studierenden aller Fachbereiche, die in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurden.

In die Fachschaftsräte BW, SW, MT/BT, SciTec&MB, GP und WI wählbar sind die zum Termin der Wahlausschreibung an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena immatrikulierten Studierenden des bzw. der jeweiligen Fachbereiche, die in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurden.

 

Wahlverfahren: Die studentischen Vertreter*innen in den Gremien werden in freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl unmittelbar gewählt. Jede*r Wahlberechtigte kann maximal so viele Stimmen vergeben, wie Plätze im Gremium zu vergeben sind (max. 17 Stimmen bei der Wahl des StuRas, max. 11 bei der Wahl der FSRe) oder bei weniger Kandidaten, so viele wie Bewerber zur Verfügung stehen. Dabei darf pro Kandidat*in nur eine Stimme abgegeben werden. Das Wahlverfahren orientiert sich an Abschnitt II. der Wahlordnung des Studierendenrats.

 

Wählerverzeichnis: Alle Studierenden der Hochschule sind aufgefordert, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen. Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht ausüben.

Das Wählerverzeichnis liegt im Stura-Büro (Raum 05.00.07) aus und kann im Beisein des Wahlvorstands vom 30. November 2020 bis zum 14. Dezember 2020, coronabedingt nur nach vorheriger Absprache, eingesehen werden. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können während der Offenlegung schriftlich im Wahl-Büro (05.00.07) eingereicht werden. Das Wählerverzeichnis wird am 14.12.2020 geschlossen.

  

Wahlvorschläge: Alle wählbaren Studierenden sind aufgefordert Wahlvorschläge einzureichen.

Es sind nur Einzelvorschläge, eingereicht unter Verwendung der durch den Wahlvorstand zur Verfügung gestellten Formblätter, zulässig. Alle erforderlichen Angaben und Unterschriften müssen vorhanden sein und die Frist zur Einreichung eingehalten werden. Die Einreichung ist im Zeitraum vom 23. November 2020 bis zum 14. Dezember 2020 möglich. Die Wahlvorschläge sind im Wahlbüro einzureichen, in den Briefkasten des StuRas (Raum 05.00.07) zu werfen oder per Mail an stura.wahlen@eah-jena.de zu senden. Die Formblätter sind vorzugsweise online (hier StuRahier FSR) erhältlich. Ebenfalls sind die Formblätter im Wahlbüro, bei den Fachschaftsräten und in den Flyerständern vorrätig.

 

Die Wahlvorschläge werden durch Aushang vor dem StuRa-Büro sowie online auf stura.eah-jena.de am 17. Dezember 2020 hochschulöffentlich bekannt gemacht.

 

Durchführung der Wahl: Die Wahl zum Studierendenrat sowie zu den Fachschaftsräte BW, SW, MT/BT, SciTec&MB, GP und WI wird als Urnenwahl mit der Möglichkeit zur Briefwahl durchgeführt.

 

Formlose Anträge auf Briefwahl (unter Angabe von: Name, Vorname, Geburtsdatum, Fachbereich und Adresse) können bis zum 14. Dezember 2020 in schriftlicher oder digitaler Form an stura.wahlen@eah-jena.de gestellt werden. Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 18. Dezember 2020. Der Eingang der Wahlunterlagen muss bis zum Ende der Wahl erfolgen, empfohlen wird eine Rücksendung bis zum 11. Januar 2021. Aufgrund der Corona-Pandemie wird nachdrucksvoll auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen.

 

Durch den Wahlvorstand und die Wahlhelfer werden bei der Urnenwahl nach Prüfung der Wahlberechtigung (durch Vorlage eines Personaldokuments mit Lichtbild und Vergleich mit dem Wählerverzeichnis) die Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel sind im Wahllokal durch Ankreuzen der wählbaren Kandidat*innen gültig zu machen und in die Wahlurne zu werfen. Stimmzettel werden ungültig, wenn der Stimmzettel nicht als amtlich erkennbar ist, sich der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei ergibt, der Stimmzettel Zusätze enthält und/oder mehr Stimmen abgegeben wurden als erlaubt.

 

Das Wahllokal befindet in der Carl-Zeiss-Promenade 2, 07745 Jena, im Foyer von Haus 5. Es ist an beiden Wahltagen von 9:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Die Wahlurne wird am ersten Wahltag öffentlich um 8:45 Uhr im Wahlbüro versiegelt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt nach Beendig ung der Wahl ab 15:15 Uhr vorrausichtlich im StuRa-Büro (Raum 05.00.07). Eine Änderung des Ortes der Stimmenauszählung behält sich der Wahlvorstand vor. Bei einer Änderung würde diese frühzeitig hochschulöffentlich bekannt gemacht werden.