Formblätter & Anträge
Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Formblätter für Anträge und Anliegen an den Studierendenrat (StuRa). Bitte beachte die jeweiligen Hinweise und Fristen, damit eine reibungslose Bearbeitung möglich ist.
Finanzen
Finanzantrag
Für wen ist das Formblatt?
Dieses Formblatt ist für Studierende, Fachschaftsräte, Referate und Arbeitsgemeinschaften, die eine finanzielle Förderung durch den Studierendenrat (StuRa) beantragen möchten.
Fristen
Der Finanzantrag muss mindestens fünf Arbeitstage vor der beschließenden StuRa-Sitzung vollständig eingereicht werden. Später eingehende oder unvollständige Anträge können nicht behandelt werden.
Einreichung
Der Antrag ist vollständig ausgefüllt im StuRa-Büro oder im Briefkasten vor dem Büro abzugeben.
Die antragstellende Person muss bei der beschließenden StuRa-Sitzung anwesend sein, da der Antrag sonst nicht behandelt wird.
Download: Formblatt Finanzantrag
Rückerstattung ausgelegter Kosten
Für wen ist das Formblatt?
Dieses Formblatt ist für Personen, die Kosten im Auftrag der Studierendenschaft vorgestreckt haben. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben auf einem Beschluss eines Organs der Studierendenschaft oder auf einem bewilligten Finanzantrag beruhen.
Für die Abrechnung von Mittelfreigaben ist dieses Formblatt nicht vorgesehen.
Fristen
Der Antrag auf Rückerstattung ist zeitnah nach der Ausgabe einzureichen.
Verspätete oder unvollständige Anträge können abgelehnt werden.
Einreichung
Der Antrag ist beim Studierendenrat einzureichen.
Der*die antragstellende Person muss zugleich die kontoführende Person sein.
Dem Antrag sind Kopien aller Belege beizufügen; die Originalbelege sind zusätzlich separat aufzukleben (kein Tesafilm). Bei Kartenzahlungen ist außerdem eine Kopie der Kontoabbuchung einzureichen, aus der hervorgeht, dass das betroffene Konto der kontoführenden Person gehört.
Bitte beachten: Flaschenpfand ist herauszurechnen, da dieses nicht erstattet wird.
Mittelfreigabe
Für wen ist das Formblatt?
Die Mittelfreigabe ist für Referate, Fachschaftsräte sowie deren Mitglieder, die bereits getätigte Ausgaben nachträglich abrechnen möchten.
Fristen
Die Mittelfreigabe ist zeitnah nach der Ausgabe einzureichen.
Verspätete oder unvollständige Abrechnungen können abgelehnt werden.
Einreichung
Der Antrag ist beim Studierendenrat einzureichen.
Alle Belege müssen beigefügt werden (Kopien zur Mittelfreigabe, Originale separat).
Je nach Kontext gelten unterschiedliche Unterschriftenregelungen:
Antragstellende Person und kontoführende Person können unterschiedlich sein.
Download: Formblatt Mittelfreigabe
Semesterzuweisung
Für wen ist das Formblatt?
Das Formblatt zur Semesterzuweisung richtet sich ausschließlich an Fachschaftsräte, die die ihnen zustehenden semesterbezogenen Mittel beantragen möchten.
Fristen
Eine Beantragung ist nur im laufenden Semester möglich:
- Wintersemester: 01.10. – 31.03.
- Sommersemester: 01.04. – 30.09.
Zu spät, unvollständig oder fehlerhaft eingereichte Anträge werden zurückgewiesen.
Einreichung
Der Antrag muss vom Vorsitz des Fachschaftsrates vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
Alle erforderlichen Unterlagen müssen innerhalb des jeweiligen Semesters beim Studierendenrat eingegangen sein.
Veranstalt.
Veranstaltungsgenehmigung
Für wen ist das Formblatt?
Die Veranstaltungsgenehmigung ist für Fachschaftsräte, die eine Veranstaltung durchführen möchten und hierfür eine formelle Genehmigung benötigen.
Fristen
Der Antrag muss vor Durchführung der Veranstaltung eingereicht werden.
Erst nach Genehmigung darf die Veranstaltung offiziell stattfinden.
Einreichung
Der Antrag ist vom Vorsitz des Fachschaftsrates auszufüllen und zu unterschreiben und beim Studierendenrat einzureichen.
Zusätzlich ist das Protokoll der beschließenden Fachschaftsratssitzung beizufügen (vorläufige Version möglich, finale Bestätigung nachzureichen).
Eine vollständige und ausgeglichene Kostenkalkulation ist verpflichtend einzureichen.
Download: Formblatt Veranstaltungsgenehmigung
Ausleihe
Ausleihvereinbarung
Für wen ist das Formblatt?
Dieses Formblatt ist für Studierende, Fachschaftsräte, Referate und Arbeitsgemeinschaften gedacht, die Gegenstände der Studierendenschaft ausleihen möchten (z. B. Technik, Materialien oder Ausstattung).
Fristen
Die Ausleihvereinbarung muss vor der Übergabe der Gegenstände vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Ohne gültige Ausleihvereinbarung ist eine Ausleihe nicht möglich.
Einreichung
Die Ausleihvereinbarung ist beim Studierendenrat einzureichen.
Mit der Unterschrift bestätigt die ausleihende Person, dass sie für Schäden haftet, die nicht im Übergabeprotokoll festgehalten sind. Ausgenommen sind Schäden, die auf eine vorher nicht erkennbare mangelhafte Beschaffenheit der Gegenstände zurückzuführen sind.
Bei der Rückgabe wird der Zustand der Gegenstände erneut protokolliert. Bei Beschädigungen oder unvollständiger Rückgabe kann der Vorstand des Studierendenrates eine entsprechende Rechnung stellen.
Download: Formblatt Ausleihvereinbarung


